TÄTIGKEITSBEREICHE  
     
 
Angesichts der Vielfalt aller Lebensbereiche wird der Generalist von einst, der für alles zuständig war, mehr und mehr durch ein Team von Spezialisten ersetzt. Dies gilt auch auf dem Gebiet des Rechts. Die ständig wachsende Anzahl von Gesetzen und Normen erfordert es, auch in der anwaltlichen Beratung Schwerpunkte zu bilden. Zu Recht erwarten Sie, daß sich Ihre anwaltlichen Berater in diesen Schwerpunktbereichen intensiv und umfassend mit einer immer komplexer werden Rechtsordnung auseinandersetzen. Gleichwohl ist uns aber daran gelegen, durch regelmäßige Fortbildung den Gesamtüberblick auch über die anderen Rechtsgebiete, deren Änderung und Wandlungen zu behalten.

In unserer Tätigkeit haben wir uns die nachfolgenden Schwerpunkte gesetzt, ohne dabei die breite Basis zu vernachlässigen:
 
Allgemeines Wirtschaftsrecht
Arbeitsrecht
Architektenrecht
Banken- und Versicherungsrecht
Baurecht (privates und öffentliches
  Baurecht)
EDV-Recht
Erbrecht
Familienrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht
IT-Recht (insbesondere Internet-
  und Computerrecht)
Internationales Privatrecht
Markenrecht
Mietrecht
Spanisches Wohnungsrecht
Spanisches Grundstücksrecht
Straf- und Strafverfahrensrecht
Urheberrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Wohnungseigentumsrecht