Die Rechtanwaltskammer Stuttgart hat Herrn Dr. Alexander
Fischer (Stuttgart) die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht
aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen gestattet.
Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) umfasst folgende Rechtsgebiete:
Vertragsrecht der Informationstechnologie (insbesondere Softwarerecht), einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie der technischen Grundlagen und Grundzüge des immaterialen Güterrechts zur Informationstechnologie;
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce), einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) sowie Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht;
Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten;
Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste;
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht;
Spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien;
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung, insbesondere Beweisführung und -Sicherung.