Rechtsanwalt Dr. Alexander Fischer
DR. LOHMANN & PARTNER Rechtsanwälte
 
 
 
  RECHTSANWALT DR. ALEXANDER FISCHER  
     
 
Die Rechtanwaltskammer Stuttgart hat Herrn Dr. Alexander Fischer (Stuttgart) 2007 die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen gestattet.

Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) umfasst folgende Rechtsgebiete:


Vertragsrecht der Informationstechnologie (insbesondere Softwarerecht), einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie der technischen Grundlagen und Grundzüge des immaterialen Güterrechts zur Informationstechnologie;

Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce), einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) sowie Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht;

Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten;

Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste;

Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht;

Spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien;

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung, insbesondere Beweisführung und -Sicherung.