Insolvenzbegleitung  
     
  Wenn über das Vermögen eines Betriebes nach einem gescheiterten
Sanierungsversuch oder als Bestandteil einer Sanierung das Insolvenz-
verfahren beantragt wird, sollten sich der Betriebsinhaber und seine
Familie immer durch einen auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalt
vertreten lassen, insbesondere gegenüber dem (vorläufigen) Verwalter
und den Gläubigern: z. B. zum Schutz vor der Inanspruchnahme aus
Bürgschaften, Durchgriffshaftung, Kapitalersatz, Anfechtungen oder
zum Schutz vor ungünstigen Verwertungen von Sicherheiten oder
zur Durchsetzung einer Restschuldbefreiung.

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