Beratungsumfang im privaten Bau-, Architekten- sowie Immobilienrecht  
     
  Auf den Gebieten des privaten Bau-, Architekten- und Grundstückrechts
verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Hierzu gehören auch alle
Rechtsfragen, die sich zwischen Bauherren, Bauunternehmern und
Architekten oder anderen Sonderfachleuten ergeben können. Auch bei
Fragen zum Grunderwerb, zur Finanzierung und zur Finanzierungssicherung
sind wir sowohl kompetente Berater als auch Interessenvertreter.

Mit den möglichen rechtlichen Problemen beim Kauf und Verkauf von
Grundstücken, deren Bebauung sei es als Einzelbauherr, sei es in
Gemeinschaft oder als Beteiligung, sowie den damit zusammenhängenden
Finanzierungsgeschäften befassen wir uns intensiv seit vielen Jahren,
so daß wir unsere Mandanten eingehend beraten können. Dies gilt auch,
sofern Beteiligungen an Grundstückgemeinschaften jeder Art wie z. B.
Immobilienfonds oder Bauherrenmodelle angestrebt oder streitig sind.

Mit dem Recht des Wohnungseigentums sind wir ebenfalls vertraut.
Wir beraten Sie gerne und fachkundig in allen Fragen, die mit der
Eigentümergemeinschaft und der Wohnungsverwaltung zusammenhängen.

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