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Beratungsumfang im privaten Bau-, Architekten- sowie Immobilienrecht |
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Auf den Gebieten des privaten Bau-, Architekten- und Grundstückrechts verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Hierzu gehören auch alle Rechtsfragen, die sich zwischen Bauherren, Bauunternehmern und Architekten oder anderen Sonderfachleuten ergeben können. Auch bei Fragen zum Grunderwerb, zur Finanzierung und zur Finanzierungssicherung sind wir sowohl kompetente Berater als auch Interessenvertreter.
Mit den möglichen rechtlichen Problemen beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, deren Bebauung sei es als Einzelbauherr, sei es in Gemeinschaft oder als Beteiligung, sowie den damit zusammenhängenden Finanzierungsgeschäften befassen wir uns intensiv seit vielen Jahren, so daß wir unsere Mandanten eingehend beraten können. Dies gilt auch, sofern Beteiligungen an Grundstückgemeinschaften jeder Art wie z. B. Immobilienfonds oder Bauherrenmodelle angestrebt oder streitig sind.
Mit dem Recht des Wohnungseigentums sind wir ebenfalls vertraut. Wir beraten Sie gerne und fachkundig in allen Fragen, die mit der Eigentümergemeinschaft und der Wohnungsverwaltung zusammenhängen.
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