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Auskünfte und Beratung in zivilrechtlichen Angelegenheiten |
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Das Zivilrecht oder "bürgerliche Recht" ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Hierzu gehören insbesondere alle Rechtsverhältnisse, mit denen jederman zu tun hat
Arbeits- und Mietverträge, Kauf- und Werkverträge, (Pauschal-) Reise, Kreditverträge, Rechtsbeziehungen unter Eheleuten einschließlich der Ehescheidung, Unterhaltsfragen
und Vermögensauseinandersetzung, das Erbrecht etc. Gerade auch auf diesen Gebieten sind wir routinierte Berater für jeden Ratsuchenden.
Zum Zivilrecht gehören auch das Recht der Gesellschaften, das Handelsrecht und das Handelsvertreterrecht, das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das EDV- und Internetrecht
sowie das Gebiet des Speditions- und Frachtrechts einschließlich der Versicherungen. Auch auf diesen Gebieten sind wir regel- mäßig tätig und daher in der Lage, unserer
gewerbetreibenden Mandantschaft kompetenten Rat zu erteilen. Als zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei bieten wir unseren Mandanten entsprechend unseren Leitlinien
eine wirtschaftliche und zielorientierte Beratung in Zivilrechtsangelegenheiten. Dabei gilt, daß für eine Erstberatung gemäß der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
lediglich Kosten bis zu € 180.-- (DM 350.--) zzgl. Mwst. anfallen.
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