Auskünfte und Beratung in zivilrechtlichen Angelegenheiten  
     
  Das Zivilrecht oder "bürgerliche Recht" ist ein umfangreiches Rechtsgebiet.
Hierzu gehören insbesondere alle Rechtsverhältnisse, mit denen jederman
zu tun hat Arbeits- und Mietverträge, Kauf- und Werkverträge, (Pauschal-)
Reise, Kreditverträge, Rechtsbeziehungen unter Eheleuten einschließlich der
Ehescheidung, Unterhaltsfragen und Vermögensauseinandersetzung, das
Erbrecht etc. Gerade auch auf diesen Gebieten sind wir routinierte Berater
für jeden Ratsuchenden.

Zum Zivilrecht gehören auch das Recht der Gesellschaften, das Handelsrecht
und das Handelsvertreterrecht, das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das
EDV- und Internetrecht sowie das Gebiet des Speditions- und Frachtrechts
einschließlich der Versicherungen. Auch auf diesen Gebieten sind wir regel-
mäßig tätig und daher in der Lage, unserer gewerbetreibenden Mandantschaft
kompetenten Rat zu erteilen. Als zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei
bieten wir unseren Mandanten entsprechend unseren Leitlinien eine wirtschaftliche
und zielorientierte Beratung in Zivilrechtsangelegenheiten. Dabei gilt, daß
für eine Erstberatung gemäß der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
lediglich Kosten bis zu € 180.-- (DM 350.--) zzgl. Mwst. anfallen.

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