ANWALTSHONORARE  
     
  Die anwaltliche Tätigkeit kann unterschiedlich vergütet werden. Entweder erfolgt
die Abrechnung nach dem seit dem 01. 07. 2004 geltenden Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz (RVG) oder nach Pauschal- oder Zeitvergütung. Wir handhaben
es wie folgt:
 
     
 
Aussergerichtliche Tätigkeiten: Gesetzliche Gebühren nach RVG entsprechend
Vereinbarung. Zeithonorar je nach Schwierigkeit
und Haftungsrisiko von € 200,00 bis € 300.- pro Stunde oder Pauschalhonorar. Erstberatung nach RVG eines Verbrauchers bis € 190,00

Gerichtsverfahren:

Gesetzliche Gebühren nach RVG, nach vereinbartem Streitwert, Zeit- oder Pauschalhonorar.

Beratungsverträge / Gutachten:

Pauschal- oder Zeithonorar nach Vereinbarung.

Erstellung/Prüfung von
Verträgen, Allgemeine
Geschäftsbedingungen etc.:

Pauschal- oder Zeithonorar nach Vereinbarung.
 
     
  Zuzüglich gesetzliche Auslagen, Umsatzsteuer und Fahrtkosten.